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Der Aufschwung des Camping bei Einheimischen auf der Ile de Ré


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Auf derÎle de Ré ist das Zelten bei Einheimischen eine immer häufiger anzutreffende Aufenthaltsform. Die Zunahme dieser Praxis bringt auch eine neue finanzielle Herausforderung mit sich. Es war schon immer erlaubt, Urlauber kostenlos auf der Wiese oder im Garten zelten zu lassen, doch heute geht der Trend dahin, dass die Besitzer damit Geld verdienen.

Jetzt gibt es spezielle Websites und Apps, die die Eigentümer von Retina mit Urlaubern in Verbindung bringen, die bei ihnen ihr Wohnmobil abstellen oder ihr Zelt aufschlagen möchten. Die Preise reichen von 5 bis 35 Euro, mit steigender Tendenz, vor allem in unberührten und begehrten Gebieten wie der Île de Ré.


Darf auf Privatgrundstücken gezeltet werden, außerhalb des beruflichen Umfelds und auf zugelassenen Grundstücken?

Die Antwort lautet ja, natürlich nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Eigentümers.

Die Einschränkung gilt für alle Orte, auch private, an denen das Zelten an sich verboten ist: d. h. an der Küste, an eingetragenen, klassifizierten oder geschützten Orten oder in einem Schutzgebiet. Präfektorale oder kommunale Erlasse sowie der lokale Stadtentwicklungsplan (PLU) können das Campen in bestimmten Gebieten ebenfalls verbieten: Privatgrundstücke können von diesen Verboten betroffen sein. Die Ile de Ré beherbergt jedoch mehrere Schutzgebiete: Dies gilt für die Küste und die Dünenlandschaft, die unter Denkmalschutz stehenden Festungsanlagen, aber beispielsweise auch für das Naturschutzgebiet Lilleau des Niges.

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Muss man einen Antrag stellen oder irgendeine behördliche Erklärung abgeben, um einen Teil seines Grundstücks für ein Touristencamp vermieten zu können?

Die Antwort lautet erneut Ja, mit unterschiedlichen Bedingungen, die von der Anzahl der vermieteten Stellplätze sowie der Mietdauer abhängen. Um 1 bis 6 Stellplätze für Zelte, Wohnmobile, Wohnwagen oder sogar Mobilheime mieten zu können, muss eine vorherige Erklärung im Rathaus eingereicht werden. Die Vermietungstätigkeit muss weniger als drei Monate im Jahr ausgeübt werden. Bei einer Mietdauer von mehr als drei Monaten wie auch bei einer Anzahl von mehr als sechs Stellplätzen muss der Grundstückseigentümer eine Erschließungsgenehmigung einholen.


Wenn der Dienst kostenpflichtig geworden ist, wie sieht es dann mit Versicherungs-, Steuer- und Gesetzesfragen aus?

Auf der Einkommensseite fallen Gewinne aus der Vermietung von Campingplätzen auf privatem Grund unter das Mikrofoncier-System, sofern sie 15 000 Euro brutto pro Jahr nicht überschreiten. Bei der Einkommensteuererklärung muss das Formular 2042, Feld BE, ausgefüllt werden. Bei der Vermietung von Campingplätzen von Privatpersonen an Privatpersonen können Steuervorteile entstehen: Für die Kosten kann ein Steuerabzug von 30 % gewährt werden. Unter 750 Euro Jahreseinkommen aus der Tätigkeit sind diese normalerweise steuerfrei.

Auf der Versicherungsseite müssen die Eigentümer auch sicherstellen, dass sie gegen Schäden, die von ihren Campinggästen verursacht werden, gut versichert sind, da sie sonst in sehr unangenehme Situationen geraten können. Camper, die Eigentümer für den Aufenthalt auf einem Privatgrundstück in Anspruch nehmen, sind ebenfalls verpflichtet, sich darüber zu informieren, was ihre Haftpflichtversicherung abdeckt.

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